Organisation

Unsere Mitglieder wählen alle 5 Jahre mindestens 50 Vertreter in die Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung ist parlamentarisches Organ unserer Genossenschaft und wird mindestens einmal im Jahr einberufen.

In ihren Zuständigkeitsbereich fallen die Beschlussfassungen zum Jahresabschluss und die jährliche Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand.

Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme unabhängig davon, wieviel Anteile es gezeichnet hat.

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Genossenschaft. Er bestellt den Vorstand. Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand bei seiner geschäftlichen Tätigkeit.

Der Vorstand führt die Geschäfte und leitet die Genossenschaft in Eigenverantwortung. Er ist dabei an Gesetz und Satzung gebunden.